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ÖBl-LS 2019/7

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2019/7ÖBl-LS 2019, 85 - 86 Heft 2 v. 8.3.2019

Sofern der Gegenstand eines abhängigen Anspruchs neu und erfinderisch ist, ist das Patent - auch wenn kein Hilfsantrag hierfür gestellt wurde - durch eine Neuformulierung der Ansprüche entsprechend einzuschränken. Ein im Berufungsverfahren neu gestellter Hilfsantrag verstößt gegen das Neuerungsverbot, jedoch ist ein EP-Patent amtswegig durch eine entsprechende Änderung der Patentansprüche zu beschränken, wenn die Nichtigkeitsgründe nur einen Teil des Patents betreffen.

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