vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verteidigung von Glück und Glas

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/12ÖBl 2023, 34 - 37 Heft 1 v. 8.2.2023

§ 29a MarkSchG

Der Inhaber der jüngeren Marke kann sich im Widerspruchsverfahren nicht darauf berufen, die ältere Marke hätte mangels Unterscheidungskraft nicht geschützt werden dürfen.

4 Ob 40/22d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!