Durch die Offenbarung eines Erzeugnisses (hier: Veröffentlichung von Fotografien eines Fahrzeugs in einer Pressemitteilung) wird ein separates Geschmacksmuster an einem Teil des Erzeugnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sofern die Erscheinungsform des Teils dabei eindeutig erkennbar und durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist.
C-123/20