Technisch bedingte Merkmale eines Geschmacksmusters sind bei der Ermittlung des Gesamteindrucks und beim Vergleich mit dem Eingriffsgegenstand nicht in die Betrachtung einzubeziehen, und zwar auch dann nicht, wenn Alternativen bestehen, um diese technische Wirkung herbeizuführen.
4 Ob 72/21y