A Unzulässige Streichung eines Disclaimers
Art 123 Abs 2 EPÜ: Die Streichung eines in der ursprünglich eingereichten Fassung der Anmeldung ausdrücklich als "Nicht-Teil" der Erfindung offenbarten Disclaimers ist nicht zulässig, wenn die Streichung des Disclaimers dazu führt, dass der "Nicht-Teil" nun teilweise doch beansprucht wird.