Dass bei einem "kopflastigen Vorspannangebot" oder bei einer Zugabe die Ersparnis bei der Nebenware höher ist als der Preis der Hauptware, ist für sich allein nicht unlauter; ohne übermäßigen Anlockeffekt oder weitere Elemente der Druckausübung liegt keine aggressive Geschäftspraktik vor.
4 Ob 139/21a