Einheitspatent (FN 1)
Am 7. 7. 2021 wurde das Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) als Regierungsvorlage (FN 2) in den Nationalrat eingebracht. Das Protokoll hat gesetzesändernden und gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gem Art 50 Abs 1 Z 1 B-VG.