A Markenrecht
Das OLG München ersucht den EuGH um Vorabentscheidung, ob das Unionsmarkengericht selbst dann noch zu einer Entscheidung über die mit einer Widerklage (Art 128 UMV) geltend gemachte Nichtigkeit einer Unionsmarke befugt ist, nachdem die auf diese Unionsmarke gestützte Verletzungsklage (Art 124 lit a UMV) wirksam zurückgenommen worden ist (EuGH C-256/21, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen