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Unlauterkeit in der Genuss-Region

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2021/78ÖBl 2021, 224 - 228 Heft 5 v. 8.9.2021

Weist eine Individualmarke nur auf die Zusammensetzung und die Qualität der Waren oder Dienstleistungen hin, nicht aber auf die Herkunft aus einem bestimmten, für die Kontrolle und die Qualität verantwortlichen Unternehmen, so liegt keine (rechtserhaltende) "markenmäßige" Benutzung vor.

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