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Kein Rechtsvakuum zwischen Bildnis- und Datenschutz

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/41ÖBl 2020, 133 - 135 Heft 3 v. 27.4.2020

Der Schutz nach § 78 UrhG besteht weiterhin neben dem Datenschutz nach der DSGVO und nach dem DSG.

6 Ob 152/19z

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