vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatz nach der Aufhebung einstweiliger Maßnahmen

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/24ÖBl 2020, 88 - 92 Heft 2 v. 24.2.2020

Es widerspricht nicht der DurchsetzungsRL, wenn die Schadenersatzpflicht dessen, der eine EV erwirkte, die nachträglich aufgehoben wird, von seinem Verschulden bei der Antragstellung sowie davon abhängt, ob der Gegner der Schadensminderungspflicht nachgekommen ist.

C-688/17

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!