Wenn der Patentanspruch die "teilweise Plastifizierung" eines Körpers schützt, führt eine - auch die "teilweise Plastifizierung" mit sich bringende - "vollständige Plastifizierung" des Körpers aus dem Schutzbereich heraus, wenn sich aus der Beschreibung ergibt, dass die "vollständige Plastifizierung" nicht erwünscht ist.