1. Die bloße Angabe des Verhältnisses zweier Farben lässt die Anordnung der Farben in zahlreichen Kombinationen zu und bewirkt, dass weder die grafische Darstellung noch die Beschreibung hinreichend eindeutig sind.
2. Niemand kann eine Verletzung des Vertrauensschutzes geltend machen, dem eine zuständige Unionsbehörde keine präzisen, unbedingten und übereinstimmenden Zusicherungen gemacht hat.