Welche finanziellen Mittel öffentliche Rechtsträger für werbliche Maßnahmen aufwenden, ist immer wieder Gegenstand medialen Interesses und nicht selten auch von Kritik. Obwohl das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) selbst für Verstöße gegen inhaltliche Regelungen keine Sanktionen vorsieht, hält die Rechtsordnung dennoch Sanktionsmöglichkeiten bereit.
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