"Jedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden."
So bestimmt das E-Government-G seit 1.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
"Jedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden."
So bestimmt das E-Government-G seit 1.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.