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EditorialAufsatzReinhard HingerÖBl 2019/28ÖBl 2019, 113 Heft 3 v. 26.4.2019

Ein "bisschen schwanger" sein geht nicht; ob man ein Patent "ein bisschen" verletzen kann - also zwar nicht wirklich, aber eigentlich doch?

Zum Beispiel: Am patentierten Apparat sind Messer in einem Winkel von 9° bis 12° angebracht; am Eingriffsgegenstand in einem Winkel von 8°40'.

Das Problem, dass ein Text nie alle Fragen beantwortet, ist alt; schon ein römischer Jurist der Antike erhob den Zeigefinger: Scire leges non hoc est, verba earum tenere, sed vim ac potestatem

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