Ein "bisschen schwanger" sein geht nicht; ob man ein Patent "ein bisschen" verletzen kann - also zwar nicht wirklich, aber eigentlich doch?
Zum Beispiel: Am patentierten Apparat sind Messer in einem Winkel von 9° bis 12° angebracht; am Eingriffsgegenstand in einem Winkel von 8°40'.
Das Problem, dass ein Text nie alle Fragen beantwortet, ist alt; schon ein römischer Jurist der Antike erhob den Zeigefinger: Scire leges non hoc est, verba earum tenere, sed vim ac potestatem