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Vorbenutzung als rechtfertigender Grund für Nutzung einer bekannten Marke

MarkenrechtJudikaturKatharina SchmidÖBl 2014/37ÖBl 2014, 171 - 178 Heft 4 v. 1.7.2014

EuGH 6.2.2014, C-65/12 ; OGH 20.6.2006, 4 Ob 89/06a

Schlagwörter:

Rs Leidseplein Beheer and de Vries; Bull Dog; Red Bull; Ausschließungsrecht des Markeninhabers; Benutzung einer bekannten Marke; rechtfertigender Grund; Vorbenutzung; subjektive Gründe; Reichweite; territoriale Beschränkung;

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