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§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/77ÖBl-LS 2012, 254 Heft 6 v. 1.12.2012

§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO

In Hinblick auf die Zurückweisung einer Wiederaufnahmeklage stellt der OGH fest, dass eine solche dem Ausnahmetatbestand des § 528 Abs 2 Z 2 entspricht und folglich auch eine Rekursentscheidung anfechtbar ist. Kann von diesem Grundsatz abgegangen werden?

OGH 4 Ob 83/12b

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