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§ 530 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/78ÖBl-LS 2012, 254 - 255 Heft 6 v. 1.12.2012

§ 530 Abs 1 ZPO

Vorliegend würdigt der erkennende Fachsenat die Frage, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein Wiederaufnahmegrund aufgrund der abweichenden rechtlichen Beurteilung und der vermeintlichen Entstehung neuer Tatsachen vorliegt.

OGH 4 Ob 83/12b

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