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§ 1 PatG; § 3 PatG

ÖBl-LeitsätzePatentrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/24ÖBl-LS 2012, 109 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung äußert sich der erkennende Senat zur Schutzfähigkeit einer Verbindung von Arzneimittelware, die Störungen des Nervensystems beseitigen soll. Liegt eine erfinderische Tätigkeit vor?

Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG

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