Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung äußert sich der erkennende Senat zur Schutzfähigkeit einer Verbindung von Arzneimittelware, die Störungen des Nervensystems beseitigen soll. Liegt eine erfinderische Tätigkeit vor?
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG
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