Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage klärend auf den Grund, ob sich eine Hausdurchsuchung mit dem Bestehen eines Brauereikartells rechtfertigen lässt, indem er sich den verhältnismäßigen Ermittlungsinstrumenten der Bundeswettbewerbsbehörde widmet.
Rechtsgrundlagen: § 11a WettbG; § 12 WettbG; § 39 Abs 3 AußStrG