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Zur technologieneutralen Auslegung des § 17 Abs 3 letzter Satz UrhG (Hauptverfahren)

UrheberrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung); Manfred Büchele (Anmerkung)ÖBl 2012/36ÖBl 2012, 143 - 144 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob die zeitverzögerte Durchführung von Fernsehübertragungen per UMTS auf Mobiltelefone vom Anwendungsbereich des § 17 Abs 3 UrhG mitumfaßt wird und wendet sich weitergehend Unterlassungsansprüchen in Bezug auf die Übertragung von Spielen einer Fußball-Liga zu.

Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 UrhG; § 59 a UrhG; Art 267 AEUV

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