Art 101 Abs 1 AEUV; Art 234 EGV
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der fraglichen Zulässigkeit des Vertriebs bestimmter pharmazeutischer Produkte via Internet, sofern diese im nicht-virtuellen Raum ausschließlich in Beisein eines Pharmazeuten veräußert werden dürfen.