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Unberechtigter Vorwurf der Förderung fremden Wettbewerbs; keine verbotene Beihilfe durch Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand

WettbewerbsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/16ÖBl 2012, 57 - 61 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung erhebt der OGH in vorliegender Sache Beihilfen als unlautere Förderung fremden Wettbewerbs zum zentralen Entscheidungselement. Welche Voraussetzungen müssen dahingehend vorliegen?

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; Art 107 AEUV

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