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§ 10 Abs 1 MSchG; § 10a MSchG; § 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/1ÖBl-LS 2012, 10 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der oberste Markensenat der Frage nach, ob eine Marke "ernsthaft" genutzt worden ist.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG; § 10a MSchG; § 33a MSchG

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