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Einordnung der Bezeichnung Bud als Ursprungsbezeichnung für Bier

MarkenrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/9ÖBl 2012, 34 - 39 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Biermarke "Budweiser" widmet sich das erkennende Gericht mit seiner Entscheidung der Frage, ob die dafür gebräuchliche Kurzbezeichnung "Bud" als Ursprungs- bzw. geografische Herkunftsbezeichnung zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 499 ZPO; § 267 Abs 3 AEUV

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