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Keine Parteistellung eines Dritten wegen allfälliger Auswirkungen eines Kartellverfahrens auf seine Rechtsstellung

KartellrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/10ÖBl 2012, 39 - 42 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 2 AußStrG; § 8 Abs 2 AußStrG; § 43 Abs 2 AußStrG; § 46 AußStrG; § 5 KartG; § 46 KartG

Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob in Hinblick auf Verteilerboxen in U-Bahnstationen einem Dritten im kartellrechtlichen Abstellungsverfahren Parteistellung zuzuerkennen ist.

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