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§ 34 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)Bl-LS 2011/92Bl-LS 2011, 208 - 209 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung analysiert der OPM die Sittenwidrigkeit eines Markenrechtserwerbs und die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung.

Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG

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