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Markenverletzung durch Verwendung einer gleichlautenden Domain als Link zu eigenen und fremden Webseiten

MarkenrechtJudikaturBearbeitet von Helmuth GamerithÖBl 2011/42ÖBl 2011, 177 - 181 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a MSchG; § 1 UWG; Art 5 MarkenRL

Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob die Setzung eines unterscheidungskräftigen Begriffs (im Anlassfall "amade2) in einem Internet-Link, der zu einem kommerziellen Angebot des eigenen oder eines dritten Unternehmens führt, eine kennzeichenwidrige Nutzung dieses Begriffs darstellt.

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