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§ 502 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/72Bl-LS 2011, 110 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein relevanter Verfahrensmangel anzunehmen ist, wenn das Gericht Feststellungen trifft, die mit einem prozessualen Geständnis unvereinbar sind.

Rechtsgrundlagen: § 502 Abs 1 ZPO

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