§ 502 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt. Auf welchen Zeitpunkt ist dabei abzustellen?
OGH 23.03.2011, 4 Ob 34/11w
§ 502 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt. Auf welchen Zeitpunkt ist dabei abzustellen?
OGH 23.03.2011, 4 Ob 34/11w