Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das erkennende Gericht klärend der Frage nach, ob in angesprochener Sache von einer rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; § 34 MSchG; § 140 Abs 2 PatG
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