Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt die erfinderische Leistung eines Gebrauchsmusters als zentrales Element des erfinderischen Schritts im Lichte des § 1 Abs 1 GMG.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GMG; § 1 Abs 1 PatG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt die erfinderische Leistung eines Gebrauchsmusters als zentrales Element des erfinderischen Schritts im Lichte des § 1 Abs 1 GMG.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GMG; § 1 Abs 1 PatG
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