Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich die erkennende Instanz mit der fraglichen Parteistellung einer Lizenznehmerin in einem Verfahren in Hinblick auf den Verzicht eines Schutzrechts im Regime des Art 51 Abs 4 GGMV zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 43 PatG; § 46 Abs 1 Z 3 PatG; Art 51 Abs 4 GGMV