§ 14 UWG
Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH der Frage zu widmen, wie ein Beklagter bei Verstößen gegen eine ihn treffende Unterlassungspflicht den Beweis antreten kann, dass keine Wiederholungsgefahr mehr anzunehmen ist.
OGH 15.2.2011, 4 Ob 201/10b