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§ 90 Abs 1 UrhG; § 1489 ABGB

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtÖBl-LS 2011/27ÖBl-LS 2011, 17 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Verjährung und dem entsprechenden Fristbeginn von urheberrechtlichen Ansprüchen nach § 90 Abs 1 UrhG.

Rechtsgrundlagen: § 90 Abs 1 UrhG; § 1489 ABGB

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