§ 7 UWG; § 14 UWG; § 1330 ABGB
Vorliegendes Judikat befasst sich mit dem maßgeblichen Zeitpunkt in Hinblick auf die Herabsetzung eines Unternehmens. Worauf kommt es bei der Zulässigkeit eines Unterlassungsanspruchs an, wenn sich eine ursprünglich herabsetzende Äußerung im Laufe der mündlichen Verhandlung als mittlerweile richtig erweist?