§ 1 Abs 3 Z 2 UWG; § 2 UWG
Hier prüfte der OGH, was der Durchschnittsverbraucher unter "Vertragsabwicklung" bei Immobiliengeschäften versteht und ob im konkreten Fall durch die fehlende Errichtung des grundbuchsfähigen Vertrages eine irreführende Geschäftspraktik iSd § 1 Abs 3 Z 2 iVm § 2 UWG vorliegt.