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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2 GSpG; § 12a GSpG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/95Bl-LS 2010, 179 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2 GSpG; § 12a GSpG

Hier hat der OGH geprüft, ob elektronische Lotterien Glücksspiele sind und ob sie die Voraussetzungen, insb den Vertragsabschluss über elektronische Medien, die zentralseitige Spielentscheidung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Spielergebnisses unmittelbar nach Spielteilnahme erfüllen.

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