§ 10 Abs 3 MSchG
Hier wurde die Frage geprüft, ob ein Unternehmen ein fremdes Zeichen bloß als Bestimmungsangabe iSd § 10 Abs 3 Z 2 MSchG verwendet und inwiefern dabei die Kennzeichnungskraft dieses Zeichens für den Markeninhaber zu berücksichtigen ist.
OGH 23.3.2010, 17 Ob 18/09k