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§ 10 Abs 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/105Bl-LS 2010, 180 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 10 Abs 3 MSchG

Hier wurde die Frage geprüft, ob ein Unternehmen ein fremdes Zeichen bloß als Bestimmungsangabe iSd § 10 Abs 3 Z 2 MSchG verwendet und inwiefern dabei die Kennzeichnungskraft dieses Zeichens für den Markeninhaber zu berücksichtigen ist.

OGH 23.3.2010, 17 Ob 18/09k

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