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§ 1 UWG; § 11 Abs 1 TabakG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/87Bl-LS 2010, 174 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 1 UWG; § 11 Abs 1 TabakG

Hier wurde geprüft, ob die angesprochenen Kreise die Bezeichnung "camelbase.at" und auch das Camelbase-Logo als Anspielung auf die bekannte Zigarettenmarke "Camel" verstehen und ob die Verwendung dieser Zeichen den Tatbestand des § 11 Abs 1 TabakG erfüllt.

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