§ 1 UWG; § 11 Abs 1 TabakG
Hier wurde geprüft, ob die angesprochenen Kreise die Bezeichnung "camelbase.at" und auch das Camelbase-Logo als Anspielung auf die bekannte Zigarettenmarke "Camel" verstehen und ob die Verwendung dieser Zeichen den Tatbestand des § 11 Abs 1 TabakG erfüllt.