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§ 54 Abs 1 MSchG; § 18 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/72Bl-LS 2010, 116 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 54 Abs 1 MSchG; § 18 UWG

Gegenständliches Judikat behandelt Fragen der Unternehmerhaftung für das Handeln von Hilfspersonen, das dem Unternehmer allerdings in keinster Weise zugute kommt.

OGH 22.9.2009, 17 Ob 9/09m

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