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§ 117 PatG; § 42 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/276Bl-LS 2009, 249 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage der Kostentragung bei Löschung einer Marke aufgrund Verzichts der AG vor Zustellung des Löschungsantrags.

Rechtsgrundlagen: § 117 PatG; § 42 Abs 1 MSchG

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