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§ 33 Abs 1 MSchG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/275Bl-LS 2009, 249 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Zulässigkeit der Registrierung der Marke "5 HTP" als ausschließlich beschreibende Angabe für pharmazeutische Erzeugnisse und andere Waren der Klasse 5.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 MSchG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG

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