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§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/251Bl-LS 2009, 219 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob die Wortfolge easyCredit ausreichende Unterscheidungskraft besitzt und ob diese als Wort-Bildmarke geschützt sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

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