§ 1 UWG; § 13 Abs 1 ORF-G
Der OGH beschäftigte sich mit den Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch und mit dem Vorliegen eines nicht bloß unerheblichen Verhaltens eines Schädigers.
OGH 24.2.2009, 4 Ob 223/08k; OGH 12.5.2009, 4 Ob 55/09f
§ 1 UWG; § 13 Abs 1 ORF-G
Der OGH beschäftigte sich mit den Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch und mit dem Vorliegen eines nicht bloß unerheblichen Verhaltens eines Schädigers.
OGH 24.2.2009, 4 Ob 223/08k; OGH 12.5.2009, 4 Ob 55/09f