Zusammenfassung: Gegenstand des vorliegenden Leitsatzes ist die Frage der Zuständigkeit für das Kartellverfahren.
Rechtsgrundlagen: Art 31 EuGVVO; § 7 Abs 1 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 48 KartG; § 387 Abs 1 EO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Gegenstand des vorliegenden Leitsatzes ist die Frage der Zuständigkeit für das Kartellverfahren.
Rechtsgrundlagen: Art 31 EuGVVO; § 7 Abs 1 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 48 KartG; § 387 Abs 1 EO
Schlagwörter: