Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz befasst sich mit der Frage der Zuständigkeit im österreichischen Kartellrecht und in diesem Zusammenhang mit der Frage der Anwendung der EuGVVO.
Rechtsgrundlagen: Art 2 EuGVVO; § 7 Abs 2 Z 2 NVG; § 24 Abs 2 KartG