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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG neu

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmuth Gamerith (Bearb)Bl-LS 2008/178Bl-LS 2008, 322 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG neu

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht ieS zuzuordnende generelle Norm als unlautere Geschäftspraktik zu qualifizieren ist.

OGH 8.7.2008, 4 Ob 99/08z - Fahrschulgruppe

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