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§ 10a MSchG; § 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtÖBl-LS 2008/127ÖBl-LS 2008, 232 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit der Frage zu befassen, wie eine Marke genützt werden muss um ihre Rechte zu wahren.

Rechtsgrundlagen: § 10a MSchG; § 33a MSchG

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